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DSGVO im Salon: was du wirklich brauchst

Welche Daten du wann verarbeitest, welche Pflichten daraus entstehen und wie du das Thema in 30 Minuten erledigst, ohne Berater.

30. April 2026 6 Min.
DSGVO im Salon: was du wirklich brauchst

Salons verarbeiten viele personenbezogene Daten. Namen, E-Mails, Telefonnummern, manchmal Allergien und Hauttyp-Notizen. Das macht den Salon-Inhaber zu einem 'Verantwortlichen' im Sinne der DSGVO. Klingt schlimmer als es ist, drei Pflichten reichen für den Anfang.

Pflicht 1: Datenschutzerklärung

Auf jeder Webseite, über die Kunden buchen, gehört eine Datenschutzerklärung. Sie nennt Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Vorlagen gibt es kostenlos bei der eRecht24-Generatoren oder direkt im desaloni-Pro-Bereich.

Pflicht 2: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Klingt sperrig, ist aber nur eine Tabelle: welche Daten verarbeitest du, wofür, wie lange, an wen gehen sie. Eine PDF-Vorlage liegt im Pro-Bereich, du musst sie einmal ausfüllen und gut.

Pflicht 3: Auftragsverarbeitung

Sobald du ein Tool wie desaloni nutzt, das Daten in deinem Auftrag verarbeitet, brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter. Bei uns ist er fertig im Pro-Bereich, runterladen, unterschreiben, ablegen.

Was du NICHT brauchst

  • Einen externen Datenschutzbeauftragten (erst ab 20 Personen mit regelmäßiger Datenverarbeitung Pflicht).
  • Ein eigenes Server-System (solange du EU-gehostete Tools nutzt).
  • Einen teuren DSGVO-Berater, für Salons reicht eine vernünftige Vorlage.

Auf einen Blick

Datenschutzerklärung auf der Webseite, AVV mit deinem Tool-Anbieter, Verarbeitungsverzeichnis abgelegt. Damit bist du für den Anfang sauber. Wenn jemand von der Aufsichtsbehörde anruft, kannst du diese drei Dokumente vorzeigen.


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